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Quelle: pixabay.com

Am 1.1.2018 trat die neue Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit in Bonn in Kraft. Für alle Freizeiten, Schulungen, Anschaffungen usw. gelten jetzt neue Regelungen. Die Richtlinie findet ihr hier.

Auf unserer Website werden wir euch im Laufe der nächsten Wochen mit Tipps und Tricks zur neuen Richtlinie versorgen, so dass die Umstellung für euch einfacher wird.

Der Jugendhilfeausschuss hat übrigens beschlossen (Drs.1712592EB8), dass die neue Richtlinie schon innerhalb des Jahres 2018 evaluiert wird. Dabei wird überprüft, ob die neuen Regelungen tatsächlich in der Praxis anwendbar sind und der bürokratische Aufwand sich reduziert hat.

Hierunter fällt auch die Frage, ob die immer noch geltende komplizierte Fehlbedarfsfinanzierung durch die einfachere Festbetragsfinanzierung ersetzt werden kann. Die Festbetragsfinanzierung wird in vielen anderen Kommunen zur Förderung der Jugendarbeit eingesetzt. Jugendring und freie Träger konnten sich aber auf Grund rechtlicher Bedenken des Rechnungsprüfungsamtes mit ihrer Forderung, sie nun auch in Bonn einzuführen, nicht durchsetzen. Der Jugendhilfeausschuss beschloss aber, ein unabhängiges Rechtsgutachten in Auftrag zu gegeben, um die Bedenken der Verwaltung zu überprüfen. Das Gutachten soll in der zweiten Jahreshälfte 2018 vorliegen.

 

Kategorien: Allgemein

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