Was ist die Grundförderung?
Die Grundförderung für Jugendverbände und Jugendgruppen ist eine sogenannte institutionelle Förderung. Das meint, dass diese Förderung durch die Stadt Bonn unabhängig davon gewährt wird, ob ihr eine Ferienfreizeit veranstaltet, eine Leiterschulung macht oder ein anderer Projekt umsetzt. Damit erhalten die Jugendverbände eine finanzielle Unterstützung durch die Stadt Bonn zu Kosten wie Versicherungen, Mieten und Materialkosten für Gruppenstunden usw., die nicht einzeln über die Maßnahmenförderung abgerechnet werden können.
Die Auszahlung dieser Förderung richtet sich nach der: Richtlinien zur Förderung der Jugendverbandsarbeit (Grundförderrichtlinie)
Download: Grundförderrichtlinie (Stand 2023)
Download: Grundförderrichtlinie (Stand 2018)
Wer kann die Grundförderung erhalten?
Die Grundförderung erhalten alle Ortsgruppen der anerkannten Jugendverbände und Jugendgruppen, die in Bonn tätig sind. Eine Ortsgruppe ist die unterste lokale Gliederungsebene eines Jugendverbandes, die laut Satzung über eine eigenständige Kassenführung verfügt. Welche Ebene das in eurem Verband ist, hängt von eurer Struktur ab. Die Ortsgruppe muss mindestens zwei Jahre in Bonn tätig sein. Um in Bonn tätig zu sein, muss die Ortsgruppe ihren Sitz in Bonn haben und ihre Mitglieder müssen überwiegend in Bonn wohnen.
Wie hoch ist die Grundförderung?
Die Grundförderung besteht aus einer Basisförderung und einer Zusatzförderung. Die Basisförderung hängt von der Zahl der Mitglieder der Gruppe ab.
Die Basisförderung beträgt für Ortsgruppen
mit weniger als 50 Mitgliedern 100 €
mit 50 und mehr, aber weniger als 100 Mitgliedern 200 €
mit 100 und mehr, aber weniger als 150 Mitgliedern 300 €
mit 150 und mehr, aber weniger als 200 Mitgliedern 400 €
mit 200 oder mehr Mitgliedern 500 €
Die Höhe der Zusatzförderung ist abhängig vom Umfang der nachgewiesenen Aktivitätstage der Gruppe im Vorjahr.
Wie bekomme wir die Grundförderung?
Um die Grundförderung zu erhalten, müsst ihr das Antragsformular sowie die Anlagen 1 und 2 ausfüllen. Diese Formulare müsst ihr spätestens am 30.04. beim Jugendamt unterschrieben einreichen. Das geht entweder per Post oder ihr bringt die Formulare selbst vorbei und werft sie in dort in den Briefkasten. Online geht’s leider nicht!
Die Adresse des Jugendamtes lautet:
Bundesstadt Bonn
Amt für Kinder, Jugend und Familie (51-02)
Sankt Augustiner Str. 86
53103 Bonn
Im folgenden geben wir ein paar Ausfüllhinweise für die Formulare. Natürlich entscheidet letztendlich das Jugendamt, ob ihr alles richtig ausgefüllt habt. Daher sind unsere Hinweise, wie immer, ohne Gewähr.
Das Antragsformular Formular: Antrag Grundförderung Nachweis der jugendverbandlichen Aktivität - Anlage 1 Formular: Anlage 1 Nachweis der jugendverbandlichen Aktivität In diesem Formular fertigt ihr eine Übersicht über alle Veranstaltungen aus dem Vorjahr an, die zur Bemessung der Förderung dienen werden. „Hierunter werden Aktivitäten mit einer Mindestdauer von 60 Minuten aus folgenden Bereichen verstanden: An den Aktivitäten nehmen mehr als sechs junge Menschen, die in Bonn wohnen, zuzüglich der Leitung teil. In Abweichung davon werden ohne Beachtung der Anzahl der Mindestteilnehmenden gefördert, sofern die Veranstaltung im Zusammenhang mit der jugendverbandlichen Arbeit des Antragstellenden steht und mindestens 60 Minuten andauert. Die Leitung der Aktivitäten ist in der Regel durch eine gültige Jugendleitercard (Juleica) oder eine abgeschlossene pädagogische Berufsausbildung qualifiziert.“ (Grundförderrichtlinie). In begründeten Ausnahmefällen kann die Jugendpflege von diesen Regelungen Ausnahmen machen. Das muss aber gesondert von euch beantragt werden! Rechtsverbindliche Erklärung zur Verwendung der fachbezogenen Pauschale - Anlage 2 Formular: Anlage 2 Rechtsverbindliche Erklärung Die Förderung wird als sogenannte fachbezogene Pauschale ausgezahlt. Das heißt, dass ihr die Verwendung der Fördergelder im einzelnen nicht durch Belege nachweisen müsst. Stattdessen müsst ihr eine Rechtsverbindliche Erklärung abgeben. Mit dieser erklärt ihr, dass ihr die Förderung nur für eure Jugendverbandsarbeit verwenden werdet. Sonstige Unterlagen Diese Unterlagen müsst ihr nur auf zusätzliche Anforderung durch das Jugendamt einreichen. Sie müssen nicht schon am Stichtag, dem 30.04., dabei sein. Initialförderung für Neugründungen Um die Neugründung von Jugendverbänden und Jugendgruppen in Bonn anzuregen und zu Antragsberechtigt sind Ortsgruppen, die sich im Zeitraum vom 1.1 bis 31.12 des Vorjahres gegründet haben und ihre Kasse selbst führen. Solltet ihr eure Kasse nicht selbst führen, erfolgt die Antragstellung, Verwaltung und Berichtslegung treuhänderisch durch die Bezirks- oder Landesebene des Jugendverbandes der Ein Jahr nach erhalt der Förderung müsst ihr mit einem kurzen Sachbericht über die Verwendung der Pauschale und den Stand der Gründung berichten.
übergeordneten Ebenen und
Jugendverbandes an einer Multiplikator*innen
Veranstaltung
unterstützen, erhalten Ortsgruppen, die sich auf dem Gebiet der Stadt Bonn neu gründen, eine Initialförderung. Die Höhe der Initialförderung beträgt einmalig 300 Euro.
neuen Ortsgruppe, einen anderen Jugendverband oder anderen anerkannten Träger nach §75 SGB
VIII, der in Bonn tätig ist. Diese Partnerschaft muss schriftlich in einer Vollmacht festgelegt sein und dem Antrag beigefügt werden.