Was ist die Grundförderung?

Die Grundförderung für Jugendverbände und Jugendgruppen ist eine sogenannte institutionelle Förderung. Das meint, dass diese Förderung durch die Stadt Bonn unabhängig davon gewährt wird, ob ihr eine Ferienfreizeit veranstaltet, eine Leiterschulung macht oder ein anderer Projekt umsetzt. Damit erhalten die Jugendverbände eine finanzielle Unterstützung durch die Stadt Bonn zu Kosten wie Versicherungen, Mieten und Materialkosten für Gruppenstunden usw., die nicht einzeln über die Maßnahmenförderung abgerechnet werden können.

Die Auszahlung dieser Förderung richtet sich nach der: Richtlinien zur Förderung der Jugendverbandsarbeit (Grundförderrichtlinie)

Download: Grundförderrichtlinie (Stand 2023)

Download: Grundförderrichtlinie (Stand 2018)

Wer kann die Grundförderung erhalten?

Die Grundförderung erhalten alle Ortsgruppen der anerkannten Jugendverbände und Jugendgruppen, die in Bonn tätig sind. Eine Ortsgruppe ist die unterste lokale Gliederungsebene eines Jugendverbandes, die laut Satzung über eine eigenständige Kassenführung verfügt. Welche Ebene das in eurem Verband ist, hängt von eurer Struktur ab. Die Ortsgruppe muss mindestens zwei Jahre in Bonn tätig sein. Um in Bonn tätig zu sein, muss die Ortsgruppe ihren Sitz in Bonn haben und ihre Mitglieder müssen überwiegend in Bonn wohnen.

Wie hoch ist die Grundförderung?

Die Grundförderung besteht aus einer Basisförderung und einer Zusatzförderung. Die Basisförderung hängt von der Zahl der Mitglieder der Gruppe ab.

Die Basisförderung beträgt für Ortsgruppen

mit weniger als 50 Mitgliedern 100 €
mit 50 und mehr, aber weniger als 100 Mitgliedern 200 €
mit 100 und mehr, aber weniger als 150 Mitgliedern 300 €
mit 150 und mehr, aber weniger als 200 Mitgliedern 400 €
mit 200 oder mehr Mitgliedern 500 €

Die Höhe der Zusatzförderung ist abhängig vom Umfang der nachgewiesenen Aktivitätstage der Gruppe im Vorjahr.

Wie bekomme wir die Grundförderung?

Um die Grundförderung zu erhalten, müsst ihr das Antragsformular sowie die Anlagen 1 und 2 ausfüllen. Diese Formulare müsst ihr spätestens am 30.04. beim Jugendamt unterschrieben einreichen. Das geht entweder per Post oder ihr bringt die Formulare selbst vorbei und werft sie in dort in den Briefkasten. Online geht’s leider nicht!

Die Adresse des Jugendamtes lautet:

Bundesstadt Bonn
Amt für Kinder, Jugend und Familie (51-02)
Sankt Augustiner Str. 86
53103 Bonn

Im folgenden geben wir ein paar Ausfüllhinweise für die Formulare. Natürlich entscheidet letztendlich das Jugendamt, ob ihr alles richtig ausgefüllt habt. Daher sind unsere Hinweise, wie immer, ohne Gewähr.

Das Antragsformular

Formular: Antrag Grundförderung

  • Bei den Angaben zum Jugendverband bzw. zur Jugendgruppe müsst ihr bei der Angabe zur Rechtsform folgendes beachten: Wenn ihr kein eingetragener Verein (e.V.) seid, dann ist eure Rechtsform die eines “nicht rechtsfähigen Vereins”.
  • Anzahl der Mitglieder:  Gebt an wie viele Mitglieder eure Ortsgruppe zwischen 6 und einschließlich 26 Jahren am 31.12. hatte.  Da die Förderung nur für Bonner gewährt wir, müsst ihr auch die Anzahl der Bonner Mitglieder (bis 26 Jahren) angeben.
  • Gebt als Konto bitte euer Vereinskonto an. Privatkonten werden nicht akzeptiert.
  • Anerkennung nach § 75 SGB VIII: Hierbei handelt es sich um die offizielle Ankerkennung als freier Träger der Jugendhilfe. Wenn ihr die Ortsgruppe eines bundes- oder landesweit aktiven Jugendverbands seid, dann wurde der Verband durch das Land bereits anerkannt. In der folgenden Liste solltet ihr euren Verband und das passende Datum finden:  Liste öffentliche Anerkennung
  • Vereinbarung zum Kinderschutz nach § 72a SGB VIII: Alle freien Träger der Jugendhilfe, die eine Förderung der Stadt Bonn erhalten wollen, müssen eine Vereinbarung zum Kinderschutz mit dem Bonner Jugendamt schließen. Hierin wird hauptsächlich die Einsichtnahme in die erweiterten Fürhungszeugnisse der Leitungskräfte geregelt. Mehr Infos findet ihr auf der Website der Stadt Bonn. Wenn ihr dazu Fragen habt, meldet euch gern bei uns.

Nachweis der jugendverbandlichen Aktivität - Anlage 1

Formular: Anlage 1 Nachweis der jugendverbandlichen Aktivität

In diesem Formular fertigt ihr eine Übersicht über alle Veranstaltungen aus dem Vorjahr an, die zur Bemessung der Förderung dienen werden. „Hierunter werden Aktivitäten mit einer Mindestdauer von 60 Minuten aus folgenden Bereichen verstanden:

  • Gruppenarbeit (z.B. wöchentliche Gruppenstunden)
  • Kinder- und Jugenderholung und Fahrten (z.B. Stadtranderholungen, Ferienfreizeiten, Ausflüge)
  • außerschulische Jugendbildung (z.B. Umwelt-Thementage, Fortbildungen, Gedenkstättenfahrten)
  • Internationale Jugendarbeit (z.B. Jugendbegegnungen)
  • Jugendkulturarbeit (z.B. Kunstprojekte, Konzerte)
  • Partizipation (z.B. Jugendsitzungen, Mitgliederversammlungen)
  • Besprechungen der Gruppenleitungen

An den Aktivitäten nehmen mehr als sechs junge Menschen, die in Bonn wohnen, zuzüglich der Leitung teil.

In Abweichung davon werden

  • Besprechungen von Gruppenleitungen
  • die Teilnahme an Versammlungen von
    übergeordneten Ebenen und
  • die Teilnahme von Mitgliedern des
    Jugendverbandes an einer Multiplikator*innen
    Veranstaltung

ohne Beachtung der Anzahl der Mindestteilnehmenden gefördert, sofern die Veranstaltung im Zusammenhang mit der jugendverbandlichen Arbeit des Antragstellenden steht und mindestens 60 Minuten andauert.

Die Leitung der Aktivitäten ist in der Regel durch eine gültige Jugendleitercard (Juleica) oder eine abgeschlossene pädagogische Berufsausbildung qualifiziert.“ (Grundförderrichtlinie).

In begründeten Ausnahmefällen kann die Jugendpflege von diesen Regelungen Ausnahmen machen. Das muss aber gesondert von euch beantragt werden!

Rechtsverbindliche Erklärung zur Verwendung der fachbezogenen Pauschale - Anlage 2

Formular: Anlage 2 Rechtsverbindliche Erklärung

Die Förderung wird als sogenannte fachbezogene Pauschale ausgezahlt. Das heißt, dass ihr die Verwendung der Fördergelder im einzelnen nicht durch Belege nachweisen müsst. Stattdessen müsst ihr eine Rechtsverbindliche Erklärung abgeben. Mit dieser erklärt ihr, dass ihr die Förderung nur für eure Jugendverbandsarbeit verwenden werdet.

Sonstige Unterlagen

Diese Unterlagen müsst ihr nur auf zusätzliche Anforderung durch das Jugendamt einreichen. Sie müssen nicht schon am Stichtag, dem 30.04., dabei sein.

  • ein im Förderzeitraum gültiges Organisationsstatut: Besorgt euch eine aktuelle Satzung oder Jugendordnung eures Jugendverbandes oder eurer Jugendgruppe. Wenn ihr das erstemal einen Antrag auf Grundförderung stellt, müsst ihr das auf jedenfall einreichen.
  • Mitgliederliste zum 31.12. des Vorjahres: Die Mitgliederliste darf nur Name, Vorname, Adresse mit Wohnort und Geburtsdatum enthalten. Weitere Angaben wie Kontonummer, Erziehungsberechtige, Mailadressen, Telefonummern usw. dürfen wegen des Datenschutzes auch nicht ans Jugendamt weitergegeben werden!
  • Nachweis über die Qualifikation der Leitungskräfte: Die Leitung der Aktivitäten (Gruppenstunden usw.) ist in der Regel durch eine gültige Jugendleitercard (Juleica) oder eine abgeschlossene pädagogische Berufsausbildung qualifiziert. Warscheinlich müsst ihr hier Kopien der JuLeiCas oder der Abschlusszeugnisse einreichen. Auf keinen Fall sind dem Jugendamt erweiterte Führungszeugnisses (§ 72a SGB VIII) vorzulegen.
  • Bericht über die Aktivitäten der Ortsgruppe: Wenn das Jugendamt dies zusätzlich verlangt, dann solltet ihr euch mit uns in Verbindung setzen.
  • Listenmäßiger Nachweis der Verwendung der Fördermittel durch Auszug aus den betreffenden Abschnitten oder Unterabschnitten der Jahresrechnung: Wenn das Jugendamt dies zusätzlich von euch verlangt, dann solltet ihr euch dringend mit uns in Verbindung setzen.

Initialförderung für Neugründungen

Um die Neugründung von Jugendverbänden und Jugendgruppen in Bonn anzuregen und zu
unterstützen, erhalten Ortsgruppen, die sich auf dem Gebiet der Stadt Bonn neu gründen, eine Initialförderung. Die Höhe der Initialförderung beträgt einmalig 300 Euro.

Antragsberechtigt sind Ortsgruppen, die sich im Zeitraum vom 1.1 bis 31.12 des Vorjahres gegründet haben und ihre Kasse selbst führen.

Solltet ihr eure Kasse nicht selbst führen, erfolgt die Antragstellung, Verwaltung und Berichtslegung treuhänderisch durch die Bezirks- oder Landesebene des Jugendverbandes der
neuen Ortsgruppe, einen anderen Jugendverband oder anderen anerkannten Träger nach §75 SGB
VIII, der in Bonn tätig ist. Diese Partnerschaft muss schriftlich in einer Vollmacht festgelegt sein und dem Antrag beigefügt werden.

Ein Jahr nach erhalt der Förderung müsst ihr mit einem kurzen Sachbericht über die Verwendung der Pauschale und den Stand der Gründung berichten.