Am 16. November 2016 hat der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Bonn getagt. Stefan Niewöhner und Gabriel Kunze vom Jugendring waren als stimmberechtigte Vertreter der Jugendverbände wieder mit dabei. Um Euch über das politische Geschehen im Jugendhilfeausschuss zu informieren, haben wir aus unserer Sicht relevante Themen der gestrigen Sitzung aufgegriffen und für Euch in kompakter Form noch einmal aufbereitet:

Förderung des Kinder- und Jugendrings Bonn 2016
Der Fördervertrag für das Jahr 2016 zwischen Jugendring und der Stadt Bonn war unerwartet erneut Gegenstand der gestrigen Tagesordnung – mehr als sechs Monate nach dessen Beschluss im Jugendhilfeausschuss am 27.4.
Grund ist eine dem Vertrag beigefügte Protokollnotiz des Jugendrings, in welcher dieser darauf hinweist, dass die Anzahl der festgeschriebenen Schulungen mit dem zur Verfügung stehenden Budget nicht realisierbar ist. Obwohl der Jugendring dieses Problem im Vorfeld wiederholt thematisiert hatte, verweigerte die Verwaltung nun mit Verweis auf besagte Protokollnotiz die Unterzeichnung des Fördervertrags.
In einer mehrseitigen Begründung kritisierte die Verwaltung die Arbeit des Jugendrings mit einer kaum verhohlenen Süffisanz, die auch von anderen Ausschussmitgliedern mit Bedauern zur Kenntnis genommen wurde.
Kurz vor Beginn der Sitzung ist es beiden Seiten jedoch gelungen, ihre Differenzen auszuräumen. Die Verwaltung wird den Vertrag unterzeichnen. Der Jugendring wird die am Ende des Jahres nicht abgerufenen Schulungsmittel zurückzahlen. Ab 2017 entfallen das Schulungsbudget und die festgeschriebene Schulungszahl.
Der Jugendring wird auch im Jahr 2017 Schulungen anbieten, aber dies wie früher nur noch nach Bedarf und Wunsch seiner Mitglieder. Die Finanzierung erfolgt dann über die Maßnahmen-Förderrichtlinie.

Grundförderung der Jugendverbände
Zurzeit arbeiten Jugendring und Verwaltung intensiv an einem Konzept für eine unbürokratische pauschale Grundförderung der Aktivitäten der Bonner Jugendverbände. Diese soll auch den rechtswidrigen und nicht am Bedarf orientierten Verwaltungskostenzuschusses ersetzen. Nach bisheriger Planung soll auch die Förderung des Jugendrings in diese Grundförderung mit einbezogen werden.
Deswegen haben wir im Ausschuss mit einem Änderungsantrag eine Erhöhung der im Haushaltsplan 2017/2018 vorgesehenen Finanzmittel für Jugendverbände beantragt.
Der Jugendhilfeausschuss war aber zum jetzigen Zeitpunkt ohne ein vollständig ausgearbeitetes Konzept zur Verteilung und Verwaltung der Grundförderung nicht bereit, einer Erhöhung des Etats zuzustimmen. Geeinigt haben sich die Mitglieder stattdessen darauf, das Thema, sobald das Konzept vorliegt, wieder aufzugreifen. Die Fraktionen signalisierten dabei sämtlich den politischen Willen, dann kurzfristig weitere Gelder frei zu machen, wenn sich dies als nötig erweisen sollte – ein Versprechen, an dass wir beizeiten gerne erinnern werden!
Für uns war die Positionierung des Ausschusses in dieser Frage ein wichtiger Test des politischen Fahrtwassers. Mit der breiten Unterstützung der Ausschussmitglieder sind wir zuversichtlich, eine aus unserer Sicht zwingend notwendige Erhöhung der Fördermittel zukünftig durchsetzen zu können, um eine angemessene Grundförderung zu realisieren.

Internationale Jugendarbeit (Drs. 1611178)
Ein im Ausschuss bereits mehrfach vertagter Antrag der SPD-Fraktion zur Schaffung einer neuen Vollzeitstelle für Internationale Jugendarbeit im Jugendamt oder bei einem freien Träger wurde nach einer mündlichen Stellungnahme der Verwaltung im Zuge der gestrigen Haushaltsberatung mehrheitlich für erledigt erklärt.
In der Vergangenheit hat die Stadt Bonn vielfältige Angebote der internationalen Jugendarbeit gefördert. Maßnahmen wie multilaterale Jugendbegegnungen und Austauschprogramm  fördern aus unserer Sicht nachhaltig soziale und interkulturelle Kompetenzen junger Menschen und sind somit in einer pluralistischen Gesellschaft von immenser Bedeutung. Leider sind diese Aktivitäten in den letzten Jahren stark rückläufig. Gründe hierfür sind u.a. die Streichung einer entsprechenden Personalstelle im Jugendamt und die daraus resultierende uneinheitliche Finanzierung sowie hoher bürokratischer Aufwand insgesamt.
Die Verwaltung, die in einer schriftlichen Stellungnahme zwar die zentrale Bedeutung der internationalen Jugendarbeit einräumt, sieht diesbezüglich weiterhin keinen akuten Handlungsbedarf. Das Jugendamt erarbeitet nach eigener Aussage diesbezüglich zurzeit gemeinsam mit einem externen Partner ein Leitbild, wies aber zugleich darauf hin, dass es sich hierbei um „kein Konzept“ handele.
Der Jugendring, der den Antrag unterstütze, bedauert die Entscheidung des Ausschusses und ist skeptisch, was die Prognose der Verwaltung angeht. Eine entsprechende Stelle hätte nicht nur die Träger der Kinder- und Jugendarbeit organisatorisch entlasten, sondern dazu beitragen können, dass die UN-Stadt Bonn auch in diesem Bereich wieder ihrem internationalen Anspruch gerecht wird.

Befangenheit von Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses
Eine dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vorgelegte Mitteilung gibt Aufschluss über einen Vorfall des vergangenen Jahres. Bei der Beratung der „Neuausrichtung der OGS“ in der Sitzung vom 8.12.2015 hatte auf Verlangen der Verwaltung der Ausschussvorsitzende Christian Gold (CDU) einige Ausschussmitglieder für befangen erklärt und somit von der Abstimmung ausgeschlossen.
Ein von den betroffenen Mitgliedern in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten des Landesjugendamtes kommt nun zu einem eindeutigen Ergebnis: Der Ausschluss war ein klarer Verstoß gegen die Gemeindeordnung. Die dort festgeschriebene Prozedur sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss selbst durch Beschluss über Fragen der Befangenheit einzelner Mitglieder entscheidet und nicht die Verwaltung.
Die Betroffenen erklärten in der gestrigen Sitzung ihren Unmut über diesen fehlerhaften Vorgang. Auf entsprechende Konsequenzen verzichte man lediglich, um den inzwischen gefundenen Kompromiss zur OGS-Finanzierung nicht zu gefährden.

Kategorien: Allgemein

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